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Liefer- und Zahlungsbedingungen
für Kaufleute
Liefer- und Zahlungsbedingungen<br>für Kaufleute

I. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für den Verkauf von Whirlpools des Herstellers Watkins Manufacturing Corporation sowie von den entsprechenden Zubehörteilen, die die WHIRLPOOL Import GmbH (nachstehend WHIRLPOOL Import) als Generalimporteur deutschlandweit vertreibt.

  2. Abweichungen von diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers - bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung von WHIRLPOOL Import.

  3. Die Angebote von WHIRLPOOL Import sind freibleibend. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

II. Lieferung

  1. Der Liefertermin richtet sich nach gesonderter Vereinbarung.

  2. Sollte der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand sein, ruht die Lieferpflicht von WHIRLPOOL Import.

  3. Falls WHIRLPOOL Import mit einer Lieferung in Verzug gerät, muss der Käufer eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurden.

  4. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen WHIRLPOOL Import, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung oder sonstige Umstände gleich, die WHIRLPOOL Import die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, und zwar gleich, ob sie bei WHIRLPOOL Import oder beim Hersteller eintreten. Der Käufer kann von WHIRLPOOL Import die Erklärung verlangen, ob sie zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt WHIRLPOOL Import sich nicht, kann der Käufer zurücktreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

III. Preise

  1. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste und verstehen sich, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ab Lager. Transport- und Verpackungskosten werden nach Aufwand gesondert berechnet.

  2. Bei der Berechnung gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Sind diese höher als bei Vertragsabschluß, ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Menge zurückzutreten.

IV. Zahlung

  1. Bei Zahlung der Rechnung innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum gewährt WHIRLPOOL Import Skonto in Höhe von 3%, ohne Abzug werden Rechnungen 14 Tage nach Lieferdatum fällig und sind zahlbar netto Kasse. Bei Vorkasse gewährt WHIRLPOOL Import dem Käufer Skonto in Höhe von 5%.

  2. Ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nicht zu. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nur zulässig, soweit seine Gegenforderungen ausdrücklich für unbestritten erklärt oder rechtskräftig festgestellt sind.

  3. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Käufers ist WHIRLPOOL Import - unbeschadet sonstiger Rechte - befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

  4. Werden in einem solchen Falle die Sicherheiten oder Vorauszahlungen vom Käufer innerhalb angemessener Frist nicht erbracht, so ist WHIRLPOOL Import berechtigt, den Endkunden direkt und zu den eigenen Liefer- und Zahlungsbedingungen zu beliefern. Dem Käufer steht in diesem Falle kein Rabatt, andere Vergütung oder Entschädigung zu.

  5. Die Verzugszinsberechnung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

V. Gefahrübergang / Versand

  1. WHIRLPOOL Import wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung - gehen zu Lasten des Käufers.

  2. Der Versand der Ware erfolgt unter Ausschluß jeder Haftung, es sei denn, einer der leitenden Angestellten von WHIRLPOOL Import handelt grob fahrlässig.

  3. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers Buxtehude, geht jede Gefahr auf den Käufer über.

  4. Zum Abschluss einer Transportversicherung ist WHIRLPOOL Import nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers verpflichtet. Die Kosten trägt der Käufer.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren Eigentum von WHIRLPOOL Import. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.

  2. Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen ordentlichen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, zu veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung gemäß nachfolgenden Bestimmungen auf WHIRLPOOL Import übergeht.

  3. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verbindung der Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Bleibt in solch einem Fall ein Eigentumsrecht Dritter bestehen, so erwirbt WHIRLPOOL Import Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verbundenen Waren.

  4. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentums zur Sicherung an diese ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an WHIRLPOOL Import für deren Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe des Forderungsanteils von WHIRLPOOL Import solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von WHIRLPOOL Import gegen den Käufer bestehen.

  5. Zugriffe Dritter auf die WHIRLPOOL Import gehörenden Waren und Forderungen sind ihr vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.

  6. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

  7. Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung der Forderungen von WHIRLPOOL Import weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.

  8. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen von WHIRLPOOL Import um mehr als 20 %, so wird sie auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben.

VII. Gewährleistung und Haftung

  1. Der Käufer hat die gelieferte Ware - bei Whirlpools soweit zumutbar durch Inbetriebnahme - bei Eingang auf Mängel zu untersuchen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt.

  2. Beanstandungen werden von WHIRLPOOL Import nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort - bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware bei WHIRLPOOL Import eingehend schriftlich geltend gemacht werden.

  3. Eine Rücksendung der beanstandeten Ware ist nur mit dem Einverständnis von WHIRLPOOL Import zulässig. Die Frachtkosten sind vom Käufer vorzulegen. Eine Erstattung findet nur im Fall einer berechtigten Mängelrüge statt.

  4. WHIRLPOOL Import nimmt von ihr als mangelhaft anerkannte Ware zurück und liefert an ihrer Stelle einwandfreie Ware. Statt dessen kann WHIRLPOOL Import auch den Minderwert ersetzen. Sollte eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung fehlschlagen, hat der Käufer nach seiner Wahl das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder auf Rückgängigmachung des Vertrages.

  5. Die Haftung von WHIRLPOOL Import, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die durch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft entstehen und gerade die zugesicherte Eigenschaft den Schadenseintritt verhindern sollte oder wenn von WHIRLPOOL Import Hauptpflichten des Vertrages oder vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden; ferner gilt der Haftungsausschluss nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

VIII. Kundendienst und Aufgaben des Käufers

  1. WHIRLPOOL Import besteht darauf, dass der Käufer den Kunden nach dem Verkauf einen guten Kundendienst leistet und die vertragsgemäßen Garantieleistungen erbringt. Der Käufer stellt sicher, dass er Whirlpools fachmännisch liefern und versetzen kann, inkl. des elektrischen Anschlusses gemäß den örtlich geltenden Vorschriften, die Kunden in die Wasseraufbereitungstechnik, die Produktewartung und Pflege einführen kann und wenn notwendig Reparaturen vornehmen kann. Falls der Käufer eine der vorgenannten Aufgaben nicht erfüllen kann, stellt er sicher, dass andere von WHIRLPOOL Import als berechtigt bezeichnete Firmen oder Personen die Aufgaben im Auftrage und auf Rechnung des Käufers erfüllen.

IX. Garantieleistungen des Käufers und WHIRLPOOL Import

  1. Garantieleistungen werden gemäß den dem Kunden abgegebenen Garantiebestimmungen vom Käufer erbracht. Dabei sind die Weisungen des Herstellers strikt zu beachten. Dem Kunden dürfen nur Zusagen bzgl. Garantieleistungen abgegeben werden, soweit diese von WHIRLPOOL Import oder dem Hersteller schriftlich vorliegen. Im Übrigen gelten die schriftlichen Weisungen von WHIRLPOOL Import für die Erledigung und Abwicklung von Garantieleistungen (Warranty Policy Manual).

X. Erfüllungsort

  1. Erfüllungsort ist für beide Vertragsteile Buxtehude, Gerichtsstand ist Buxtehude.




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